Veranstalter des Vereinsvoting ist die Landessparkasse zu Oldenburg, im Weiteren „LzO“ genannt.
Teilnahmeberechtigt sind gemeinnützige und mildtätige Vereine, Einrichtungen und Organisationen mit Sitz in den Landkreisen Oldenburg, Vechta, Cloppenburg, Friesland, Wesermarsch, Ammerland sowie den Städten Delmenhorst und Oldenburg, die sich in den Bereichen Soziales, Sport, Umwelt oder Kultur engagieren und denen ein gültiger Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheid des Finanzamtes vorliegt. Politische Parteien und Bürgerinitiativen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnahme über Dritte (z.B. Gewinnspielagenturen) ist nicht gestattet. Einreicher der Bewerbungen müssen volljährig und vom Verein bzw. der Einrichtung oder der Organisation zur Teilnahme an dieser Aktion autorisiert sein.
3.1. Die Teilnahme am Vereinsvoting ist unentgeltlich. Im Rahmen der Anmeldung beim Teilnehmer anfallende Telekommunikationsentgelte (z.B. für die Nutzung von Telefon, Internetverbindung etc.) trägt der Teilnehmer.
3.2. Die Teilnahme ist unabhängig von einer Bestellung oder einem Produktabschluss.
4.1. Die Bewerbungsphase beginnt am 03. September 2021 und endet am 26. September 2021.
4.2. Die Votingphase beginnt am 01. Oktober 2021 und endet am 17. Oktober 2021.
4.3. Die Gewinnübergaben erfolgen individuell ab Ende Oktober 2021.
5.1. Die Teilnahme am Vereinsvoting erfolgt über lzo.com/vereinsvoting.
Die Anmeldung muss folgende Angaben enthalten:
5.2. Ergänzend zur Kurzbeschreibung soll ein Foto zum Projekt hochgeladen werden.
Bildanforderungen:
Evtl. Rückfragen richten Sie bitte an folgende E-Mail: vereinsvoting@lzo.com.
5.3. Die Bewerbung darf keine Beleidigungen, falsche Tatsachen, Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrechtsverstöße enthalten.
Derartige Bewerbungen sowie Bewerbungen mit jugendgefährdendem, pornographischem, sexistischem, rassistischem, nationalsozialistischem, gewaltverherrlichendem, menschenverachtendem Inhalt sowie Bewerbungen kommerzieller Natur sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die LzO ist jederzeit berechtigt, Fotos und Texte abzulehnen, wenn diese ihrer Einschätzung nach gegen Rechtsvorschriften bzw. die vorangestellten Ausschlusskriterien verstoßen oder die berechtigten Interessen Dritter beeinträchtigen können. Im Falle einer Ablehnung wird der Einreicher per E-Mail informiert. Die LzO ist nicht verpflichtet, den Ablehnungsgrund detailliert mitzuteilen.
5.4. Eine Mehrfachteilnahme pro Verein, etc. ist nicht möglich.
5.5. Alle Bewerbungen werden vor einer Veröffentlichung geprüft und vorbehaltlich des Prüfungsergebnisses freigeschaltet.
Mit Abgabe seiner Bewerbung überträgt der Teilnehmer der LzO das zeitlich und räumlich uneingeschränkte honorarfreie Nutzungsrecht an dem von ihm hochgeladenen Foto sowie der Kurzbeschreibung.
Die LzO ist insbesondere berechtigt, die zur Verfügung gestellten Fotos und Kurzbeschreibungen zu vervielfältigen und zu veröffentlichen (sowohl im Print- und Onlineformat als auch auf sozialen Plattformen).
7.1 Die Bewerbungen werden auf der Wettbewerbsseite (lzo.com/vereinsvoting), der Facebook/Instagram-Seite der LzO sowie auf der Homepage der LzO vorgestellt.
7.2. Die Abstimmung erfolgt durch ein Online-Voting über die unter 7.1. genannten Seiten.
7.3. Ausschließlich natürliche Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben, sind berechtigt, einmalig während der aktuellen Votingphase abzustimmen
7.4. Bei der Abstimmung gibt die abstimmungsberechtigte Person ihren Namen, Vornamen und ihre E-Mail-Adresse an.
Die Daten der abstimmungsberechtigten Person werden ausschließlich zur Ermittlung der Gewinner und nicht zu Werbezwecken verwendet. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
7.6. Sofern der Verdacht besteht, dass eine Person nach den oben genannten Voraussetzungen nicht abstimmungsberechtigt ist, bereits an der Abstimmung in der aktuellen Votingphase teilgenommen hat oder dass die E-Mail-Adresse der abstimmenden Person ausschließlich zum Zweck der Manipulation der Abstimmung bzw. nicht von dieser Person selbst oder auf den Namen einer fiktiven Person angelegt wurde bzw. die Person mit ihrer E-Mail-Adresse nicht selbst abgestimmt hat, ist die LzO berechtigt, die so abgegebene Stimme bei der Ermittlung der Gewinner unberücksichtigt zu lassen. Darüber hinaus ist die LzO berechtigt, die entsprechende E-Mail-Adresse von der weiteren Teilnahme am Voting auszuschließen (z.B. bei sog. „Wegwerf-Emails“).
8.1. Insgesamt stehen 80.000 EUR zur Verfügung. Davon entfallen jeweils 10.000 EUR auf die Gewinner der Landkreise Oldenburg, Vechta, Cloppenburg, Friesland, Wesermarsch, Ammerland sowie den Städten Delmenhorst und Oldenburg.
8.2. Die LzO ermittelt die Platzierung nach den in dem oben aufgeführten Votingverfahren abgegebenen Stimmen für das jeweilige Projekt und pro Landkreis/Stadt.
8.3. Die fünf Bewerbungen aus den Landkreisen Oldenburg, Vechta, Cloppenburg, Friesland, Wesermarsch, Ammerland sowie den Städten Delmenhorst und Oldenburg, die am 17. Oktober 2021 um 24:00 Uhr, die meisten Stimmen auf sich vereinigen, erhalten jeweils 2.000 EUR.
8.4. Im Falle einer mehrfach gleichlautend erzielten Stimmanzahl pro Landkreis/Stadt behält sich die LzO eine dann erforderliche Modifizierung der Gewinnaufteilung vor.
8.5. Die Gewinner werden zeitnah nach Ende der Votingphase schriftlich benachrichtigt. Die Überweisung der Gewinne erfolgt im Zuge der vorgesehenen Gewinnübergabe.
8.6. Eine Barauszahlung der Gewinne erfolgt nicht. Erforderlich für eine Gewinnauszahlung ist die Vorlage des aktuellen Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheides.
8.7. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar.
9.1. Die LzO ist berechtigt, das Vereinsvoting jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu beenden. Dies insbesondere dann, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Vereinsvotings aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann.
9.2. Ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen berechtigt die LzO auch zum nachträglichen Ausschluss von der Teilnahme am Vereinsvoting sowie zur Aberkennung und Rückforderung des Gewinns. Dies insbesondere dann, wenn:
10.1. Der Teilnehmer verpflichtet sich, nur Fotos und Texte hochzuladen, zu deren Einstellung er berechtigt ist. Insbesondere wird er Fotos und Texte Dritter nicht ohne Einwilligung der Rechteinhaber einstellen. Er garantiert, dass die Einstellung die Rechte Dritter nicht verletzt.
Verstößt ein eingestelltes/r Foto oder Text gegen Rechte Dritter, stellt der Teilnehmer die LzO insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei.
10.2. Der Teilnehmer sichert zu, dass von ihm hochgeladene Fotos und Texte keinen jugendgefährdenden, sexuell anzüglichen, pornographischen, fremdenfeindlichen, rassistischen, gewaltverherrlichenden, ehrverletzenden oder kommerziellen Inhalt haben.
10.3. Die LzO haftet nicht für die Verfügbarkeit der Abstimmplattform. Die LzO kann ferner nicht für technische Störungen, insbesondere Ausfälle des Netzwerks haftbar gemacht werden. Die LzO übernimmt keine Haftung für den Verlust abgesendeter, aber nicht zugegangener Anmeldeformulare, Daten, Fotos und Votings.
Die LzO haftet insbesondere nicht:
Mit der Veröffentlichung im Internet sind folgende Risiken verbunden:
12.1. Der Verantwortliche der Einrichtung, Organisation oder des Vereins gibt für die Teilnahme am Voting die Daten zur Einrichtung, Organisation oder zum Verein, seinen vollständigen Namen, seine E-Mail-Adresse und seine Telefonnummer an.
Die abstimmende Person gibt im Rahmen des Votings ihren Namen, Vornamen und ihre E-Mail-Adresse an.
12.2. Diese personenbezogenen Daten werden von der LzO ausschließlich zur Durchführung des Wettbewerbs, insbesondere der Auswertung des Votings, zur Benachrichtigung des Gewinners verwendet und nicht an Dritte weitergegeben oder für werbliche Ansprache genutzt. Die Gewinnerdaten werden weiter gespeichert, soweit dies erforderlich ist. Sie werden nach Ablauf des Vereinsvotings für eine weitere Verwendung gesperrt. Die Daten der abstimmenden Person werden 3 Monate nach Ablauf des Vereinsvotings gelöscht.
12.3. Die LzO behält sich das Recht vor, in den Medien (z. B. Zeitung), auf der eigenen Website sowie den Social Media-Präsenzen der Sparkasse, der LzO-Wettbewerbsseite und ihrem Förderflyer über das Voting, die teilnehmenden Vereine inkl. deren Vertreter, die eingereichten Projekte sowie die Gewinner zu berichten bzw. berichten zu lassen. Die Angabe der Teilnehmernamen und deren Vertreter sowie die Veröffentlichung von Bild-/Videoaufnahmen ist hierbei erlaubt.
12.4. Die LzO beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die allgemeinen Datenschutzbestimmungen der LzO (www.lzo.com/datenschutz) verwiesen.
12.5. Dieser Wettbewerb steht in keiner Verbindung zu Facebook bzw. YouTube und wird in keiner Weise von Facebook bzw. YouTube gesponsert, unterstützt oder organisiert. Die Datenverarbeitung findet nicht bei Facebook bzw. YouTube, sondern bei der LzO statt.
Die Einwilligung zur Speicherung und Nutzung der erhobenen Daten kann durch den Teilnehmer bzw. die abstimmende Person jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf hat einen Ausschluss vom Wettbewerb bzw. die Nichtberücksichtigung der abgegebenen Stimme im Rahmen des Votings zur Folge. Der Widerruf ist per E-Mail an datenschutz@lzo.com zu richten.
14.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
14.2. Mit seiner Anmeldung zum Vereinsvoting erklärt sich der Teilnehmer mit den „Teilnahmebedingungen für das LzO-Vereinsvoting“ einverstanden.
Mit Stimmabgabe erklärt sich die abstimmende Person mit diesen „Teilnahmebedingungen für das LzO-Vereinsvoting“ einverstanden und bestätigt deren Einhaltung.